Grüne stellen Entwurf für neues Thüringer Ministergesetz vor


Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Landesvorstand der Partei haben heute ihren Entwurf für ein neues Thüringer Ministergesetz vorgestellt.

„Eine Änderung der Regelungen ist längst überfällig, denn die üppige Versorgung der Amtsinhaber im Freistaat ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zu rechtfertigen", sagte die Vorsitzende der bündnisgrünen Fraktion im Landtag, Anja Siegesmund. „Die derzeit so häufig geforderte Eigenverantwortung muss auch und gerade für Minister gelten."

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, dass die erworbenen Ruhegeldansprüche aus einer Tätigkeit als Mitglied der Thüringer Landesregierung so wie bei allen BürgerInnen erst ab Erreichen des Rentenalters und nicht früher ausgezahlt werden. Zudem soll es eine Deckelung der Ruhegelder bei 71,75 Prozent der Bezüge sowie eine Anrechnung weiterer Einkünfte geben. „Diese Regelungen sind in den anderen Bundesländern üblich, Thüringen sollte sich gerade auch angesichts der Haushaltslage nicht länger eine Sonderrolle leisten", so Siegesmund.

Der Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dieter Lauinger, erklärte: „Mit dem neuen Ministergesetz wird eine skandalöse Selbstbedienung aus der Staatskasse beendet." Die bisherige Thüringer Praxis sei ein weiteres Beispiel für den verantwortungslosen Umgang der Landesregierung mit Steuermitteln. „Dies ist nur in der Selbstherrlichkeit einer Alleinregierung zu begründen, die glaubte, sich über alle Vernunft hinwegsetzen zu können", so Lauinger, der aus seinem Parteiamt heraus die Gesetzesinitiative angestoßen hatte.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden den Entwurf in der kommenden Woche in den Landtag einbringen. „Wir rechnen mit der Zustimmung der Oppositionsfraktionen und allen bisherigen Verlautbarungen zufolge auch der von CDU und SPD", sagte Siegesmund. Sowohl Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht als auch der SPD-Fraktionschef Uwe Höhn hatten Änderungen befürwortet. „Daher sind wir sehr gespannt auf die Reaktionen und das Abstimmungsverhalten", so Siegesmund.

Eine Thüringer MinisterIn erwirbt den jetzigen Regelungen zufolge nach zehn Jahren Landtagszugehörigkeit und weiteren fünf Jahren im Amt einen Ruhegehaltsanspruch in Höhe von 62,5 Prozent der Ministerbezüge. Die Auszahlung beginnt sofort nach dem Ausscheiden aus dem Amt, nicht erst mit dem Eintritt ins Rentenalter. Damit ist beispielsweise Bauminister Christian Carius (CDU) im Herbst 2014 im Alter von nur 38 Jahren Anspruchsberechtigt. Nach weiteren fünf Jahren als Minister würde er schon die Höchstversorgung von 75 Prozent erreichen.

Für Rückfragen: Pressesprecher Oliver Will, Tel. (0361) 3772666
V.i.S.d.P. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

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